Seit Jahrzehnten diskutiert man in Starnberg die Verkehrsentlastung durch eine Umfahrung. Durch den See im Süden ist nur eine Umfahrung im Norden der Stadt möglich. Die Umfahrung muss man in zwei Teilen betrachten:
- Westumfahrung vom Maxhof/ Pöcking bis zur Staatsstraße St 2069 und
- Nordostumfahrung als Fortsetzung bis zur A 952 (Autobahn Starnberg)
bzw. A 95(Autobahn München - Garmisch)
Die Entscheidungssituation hat sich durch die Planfestellung der Westumfahrung 2013 und deren Baubeginn 2015 grundsätzlich geändert. Die Westumfahrung ist bereits die Hälfte der Umfahrung. Ihre Kosten sind "Sowiesokosten", die in jedem Fall entstehen und somit aus der Etnscheidungssituation herausfallen bzw. sich herauskürzen!