Bundesstraßen und Staatsstraßen sollen einen zügigen regionalen und überregionalen Verkehrsfluss ermöglichen. Deshalb werden Änderungswünsche der Stadt, wie Lichtsignalanlagen (Beispiel Hanfelder Straße) oder Fußgängerquerungen (Beispiel Söckinger Straße) von der Verkehrsbehörde sehr restriktiv genehmigt. Im Vordergrund der Ziele steht neben der Sicherheit die "Leichtigkeit des Verkehrs".
Eine Verkehrsberuhigung der Stadt durch Rückbau der Straßen ist nur möglich, wenn die Stadt die Herrschaft über die Straßen hat. Alle Durchgangsstraßen müssen deshalb im Stadtgebiet zu Ortsstraßen abgestuft werden.
Über die Münchener Straße, Hauptstraße und Weilheimer Straße laufen derzeit die Bundesstraße B2 und die Staatsstraßen St2070 (Berg-Starnberg-Andechs) und St2063 (Westuferstraße Tutzing-Starnberg in Richtung Gauting). Mit Fertigstellung der Westumfahrung wird zwar die St2070 im Bereich der Söckinger Straße abgestuft, was aber nichts an der Tatsache ändert. Sie verläuft dann lediglich auf dem Umweg St2069 (Söcking-Maxhof, heute St2563) und B2 (Weilheimer Straße) zur Hauptstraße und dann mit B2 nach Percha und biegt dort nach Berg ab. Ohne eine Nordostumfahrung ist die Abstufung in der Stadt nicht möglich.
Südlich von Starnberg ist die Abstufung der Westuferstraße St 2063 und Verkehrsberuhigung durch eine interkommunale Vereinbarung der Gemeinden Tutzing, Feldafing, Pöcking und Starnberg vorgesehen. Durch eine kammartige Anbindung der drei Westufergemeinden Tutzing, Feldafing und Pöcking an die B2 soll die Westuferstraße vom Durchgangsverkehr befreit werden. Die Possenhofener Straße in Starnberg wird dann Ortsstraße. Auch in diesem Fall verläuft die Staatsstraße 2063 weiterhin über die Weilheime Straße, Hauptstraße und Münchener Straße zur Leutstettener Straße und von da nach Gauting. Zur Abstufung der St 2063 benötig man die Westumfahrung und eine ortsnahe Nordostumfahrung , die an die St 2070 in Percha anschließt.
Die Stadt München macht es vor: Innerhalb des Mittleren Rings gibt es keine Bundes- und Staatsstraßen. Die Stadt kann hier schalten und walten!
Anmerkung: Wenn der B2-Innenstadttunnel gebaut werden würde, dann wären die Weilheimer Straße, Hauptstraße und Münchner Straße immer noch Bundes- bzw. Staatsstraßen.