Starnberg erstickt im Verkehr! „Man muss erst die Drecksarbeit erledigen, dann kann man die Stadt möblieren.“ (Prof. Bernhard Winkler, Architekt der Münchner Fußgängerzone).
Zum Positionspapier "Verkehrsentlastung Starnberg" geht´s hier
In einem weiteren Flyer "Dialog Beweissicherung" erklärt das Staatliche Bauamt das umfangreiche Beweissicherungsfahren im Korridor entlang der Tunneltrasse. Das Verfahren ist für die Betroffenen Eigentümer von großer Bedeutung, da es den Zustand der Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten dokumentieren soll, um später Schäden nachvollziehen zu können, so etwa Schäden durch Risse bzw. Setzungen. Die Beweissicherung wird in Phasen des Bauablaufs erfolgen, d.h. vorrangig bei den fünf Dükern.
Link zum "Dialog Beweissicherung" hier
Link zum MM (14.01.2022) 320 Grundstücke im Korridor hier
Die Breite des Korridors variiert, da er von der Lage und Tiefe der unterirdischen Tunnelbauwerke abhängt. Genaue Auskünfte für bestimmte Flurnummern erteilt das Staatliche Bauamt Weilheim.
Die Pläne des Änderungsverfahrens sind weiterhin auf der Homepage des Staatlichen Bauamts Weilheim verfügbar, s. Link hier
Aus dem Erläuterungsbericht s. Link hier und den
Plänen u_05_01_lageplan_regelungsverzeichnis_blatt_01_-tektiert-.pdf Link hier
Plänen u_05_02_lageplan_regelungsverzeichnis_blatt_02_-tektiert-.pdf Link hier
Plänen u_05_03_lageplan_regelungsverzeichnis_blatt_03_-tektiert-.pdf Link hier
Plänen u_05_04_lageplan_regelungsverzeichnis_blatt_04_-tektiert-.pdf Link hier
kann man die Flurnummern der betroffenen Grundstücke ermitteln.
(unverbindlich mit Vorbehalt von der BI gelb markiert).
Der Kreis der Betroffenen kann deutlich größer sein als die im Erläuterungsbericht bezifferten Flurstücke. So wird der Bereich der Betroffenen bzw. der "Einflussbereich Tunnelbauwerk nachrichtlich" von amtlicher Seite noch ausgedehnt bis zu der grün strichlierten Linie in den vorgenannten Plänen.
Frist für Einwendungen ist der 24. August 2020, s. Hinweise hier
Zwei Notausstiege und eine Kaverne für die Lüftungstechnik erfordern einen tiefen Eingriff in den Nordhang des Schlossbergs. Ein Geotop, ein Biotop und ein Ensemble von Baudenkmälern wird verunstaltet: betroffen müssten außer den Grundstückseigentümer (gelb markiert) auch die Naturschützer sein. Der Tunnel ist nicht grün! Wo bleiben die Naturschützer der GRÜNEN und des BN?
Zu weiteren Informationen bei Stadtgrün, geht´s hier
Noch eine Woche lang sind die Unterlagen zum Planänderungsverfahren für den B2-Tunnel öffentlich einsehbar. Offensichtlich waren doch deutliche Nachbesserungen an der schon seit 2008 baubaren Röhre erforderlich. Grundstückseigentümer entlang der Tunneltrasse sind gut beraten, sich die Unterlagen anzusehen. Ob sie von veränderten Bauplänen betroffen sind, können sie anhand der in den Planänderungsunterlagen aufgeführten Flurnummern aller Grundstücke, die neu in Anspruch genommen werden, prüfen....Einwendungen gegen die Änderungen zur Ursprungs-Tunnel-Planung können noch bis zum 24. August 2020 bei der Regierung von Oberbayern vorgebracht werden.....Nachfolgend nun Dinge, die beim Lesen des Erläuterungsberichtes und seiner Anlagen aufgefallen sind: .......
...zum Artikel (PDF) des Irlbauer-Blogs geht´s hier
Der B2-Tunnel ist funktionslos und brandgefährlich. Wer da hinein fährt ist selber Schuld! Verletzte, Mensch mit Mobilitätseinschränkung oder Frauen mit Kleinkindern sollen mit eigener Kraft den Rettungsschacht mit Treppenhäusern von bis zu sieben Etagen überwinden - ein Treppenwitz:
Forderungen der Feuerwehr und Belange von Behinderten, die noch bis zum Ende des vergangenen Jahres mit der Begründung abgelehnt worden waren, dass der Starnberger Tunnel, wie 2007 genehmigt, nach dem Stand der Technik und den gültigen Vorschriften gebaut werde, sind nun teilweise doch aufgenommen worden, nicht jedoch im vor Ort für nötig erachteten Umfang. Stellungnahmen der Feuerwehr wurden bisher öffentlich nicht bekannt. Aber gerade sie ist betroffen.
Hierzu der Gutachter Dirk Schneider: Kernproblem ist, dass in Starnberg ein einröhriger Tunnel mit Gegenverkehr und ohne bauliche Abschottungs-elemente zwischen den Fahrbahnen geplant ist. Ein solches Bauwerk beinhalte ein „maximales Kollisionsrisiko“ und schon Kleinereignisse führten sofort zu einem Stau im Tunnel. Im Schadensfall bedeute dies viele Personen und eine hohe Brandlast in der Röhre...
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Das aktuell in Gang gesetzte Planänderungsverfahren zeigt auf, dass der in 2007 planfestgestellte Tunnel in der Form und Art so nicht realisierbar ist. Bis heute getätigte Aussagen und Behauptungen, der Tunnel kann sofort gebaut werden, es fehle nur an Geld, ist damit wiederlegt. Auch die angeblich mit Spatenstich im Juli 2018 begonnen Baumaßnahmen für den B2 Tunnel entlang der B2 haben mit dem eigentlichen Bauwerk nichts zu tun, wenn für den B2-Tunnel ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden muss bevor mit den eigentlichen Tunnel- Baumaßnahmen begonnen werden kann....
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Planänderungen VOR Fertigstellung eines Bauvorhabens haben Ausnahmecharakter. Normalerweise bedarf es eines neuen Planfeststellungsverfahrens, Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung ausgenommen. Davon ist bei dem umfangreichen Planänderungsverfahrens des B2-Tunnels nicht auszugehen. U.a. läuft eine öffentliche Auslegung mit neuen Betroffenen. Aus technischer Sicht kann man die wesentliche Bedeutung der Änderungen und Ergänzungen schon damit begründen, dass das planfestgestellte Projekt nicht realisierbar ist.
In Anbetracht des monströsen Tunnelbaus im bebauten Stadtgebiet gibt es durch das Planänderungsvefahren eine Vielzahl von neuen Betroffenheiten.
In jedem Fall wird die BI pro Umfahrung - contra Amtstunnel e.V. die rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich prüfen lassen!
Noch ist der Tunnel nicht gebaut!
So einfach denken sich die Tunnelfreunde den Bau des Starnberger Tunnels. Die Juristen des Vereins "Umweltgerechte Verkehrsentlastung Starnberg" geben sich schadenfroh - frei von jedem technischen Zweifel. Tunnel genehmigt BASTA! Die technischen Probleme des Tunnelprojekts sind aber ernom und lange nicht gelöst: So wird erneut ein Testfeld bei McDonalds für "Daniel Düsentrieb" eingerichten.
Der Seeton ist nämlich ein weicher Batz - völlig ungeeignet für ein Fundament des Nordportals!
Der B2-Tunnel wurde 2007 im Stadtrat durchgewunken. September 2008 wurde die Klage der BI abgewiesen, sodass Baurecht spätestens zu diesen Zeitpunkt bestand. Nach einem dritten Erkundungsprogramm 2009/2010 wurde die Notwendigkeit von drei weiteren Dükern (Grundwasserüberleitungen) als zwingend notwendig festgestellt.
Das hat dem Staatlichen Bauamt offensichtlich gereicht, die Akten des Projekts im Archiv zu versenken. Doch mit dem Doppelbeschluss vom 20.02.2017 "Tunnel bauen und Umfahrung planen" mussten die Pläne vom Staub befreit werden. Jüngst wurde ein viertes Erkundungsprogramm durchgeführt und längst ist nicht alles geklärt, um die Bauleistungen auszuschreiben oder gar zu vergeben.
Wie konnte es zu diesen Verzögerungen kommen, wo doch immer eine Mehrheit im Stadtrat für den Tunnel bestand, ausgenommen die beiden Jahre 2015 und 2016? Anwort: Der Tunnel ist bautechnisch zu schwierig und als "Entlastungstunnel Starnberg" unwirksam. So wurde er auf dem Bauschild zu "Tunnel Starnberg" degradiert.
An einen Baubeginn des Tunnels ist überhaupt nicht zu denken, denn seit dem 9. Juli läuft ein Planänderungsverfahren. Auf eine Schätzung der Verzögerungen und Kosten lässt sich die Behörde erst gar nicht ein.
Die öffentliche Auslegung läuft vier Wochen, dann können auf die Dauer von zwei Wochen Bedenken oder Klagen eingereicht werden. Auswärtige Grundeigentümer wurden von der Stadt mit einem Brief informiert. Als Ortsansässiger Grundeigentümer müssen Sie selbst ergründen, ob Sie betroffen sind, z.B. von Setzungen im Boden.
Zum Brief als PDF geht´s hier
Zum PDF geht´s hier
Zum PDF geht´s hier
Zur Gesamtausgabe S 2-4 als PDF (3 MB) geht´s hier
Screenshot Imagefilm:
Dort findet man auch Otto Gaßner, den Imobilienmann, der für die UWG auf Platz 2 kandidiert, s. Screenshot HP Kanzlei Waigel - Anwälte:
Der B2-Tunnel wurde nicht geplant, um Starnberg zu entlasten oder das Stadtbild zu verschönern. Die verantwortlichen Behörden sind für einen möglichst störungsfreien Verkehrsfluss auf den
Bundesstraßen zuständig. Die B2 stockt. Daher soll der kurze Tunnel helfen mehr Verkehr zu bewältigen, also mehr Fahrzeuge durch Starnberg, d.h. mehr Abgase für die Anwohner, aber dann auch mehr Stau
auf den Zulaufstrecken, besonders am Autobahnende und leider auch mehr Schleichverkehr in den Wohngebieten, insbesondere durch den Bypass über die Petersbrunner Str (zur Entlastung der Münchener
Str.). Eine Kapazitätssteigerung auf Kosten Starnbergs.
Jeder Tunnel ist ein gewaltiger Eingriff in die Natur. Dabei geht es nicht primär um die oberirdischen sichtbaren Eingriffe, wie die riesige Abraumhalde vor der Stadt oder die neuen Straßen und
Areale für die Notausstiege und die Wartung der Düker.
Der Tunnel liegt quer zum Grundwasserstrom und durchdringt eine heterogene
nur punktuell erkundete Geologie........
Zur Fortsetzung als PDF geht´s hier
Weiter Informationen zu GRÜN kaputt hier
Zum PDF geht´s hier
Zur Gesamtausgabe S 1-4 als PDF (3 MB) geht´s hier
Auszug S. 3: Brief Dr. Gantner zum Kontrollfreak Otto:
Zum Brief geht´s hier
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Noch ist der Tunnel nicht begonnen, doch ein Baustellenwahnsinn droht, s. Antworten des Bauamts in WM:
Link zur Fortsetzung (PDF) hier
Zum FDF geht´s hier
PDF Fortsetzung hier
BI: Die Wahl ist der Bürgerentscheid
Die Organisatoren der Bürgerinitiative „Pro Umfahrung – Contra Amtstunnel“ (BI) und der Wählergemeinschaft Pro Starnberg (WPS) waren verblüfft. Trotz schönstem Wetter herrschte bei Ihrem
Neujahrsempfang im kleinen Saal der Schlossberghalle heute Nachmittag größter Andrang......
Vollständiger Bericht s. Irlbauer-Blog....
Link hier
PDF Fortsetzung hier
CSU, UWG, GRÜNE, SPD und DPF weit, weit weg vom Bürger !
Pressemitteilung im Original:
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Freunde der BI, ab sofort starten wir ein neues Bürgerbegehren gegen das B2-Tunnelprojekt mit folgender Frage:
Sind Sie gegen den Bau des geplanten B2-(Entlastungs-)Tunnels – und somit dafür, dass der Stadtratsbeschluss vom 20.02.2017 aufgehoben und an dessen Stelle die Stadtverwaltung beauftragt wird, umgehend weitere Schritte zur Realisierung einer ortsfernen Umfahrung einzuleiten?
Fortsetzung hier
Zum Unterschrifts-Formular geht`s hier
Seit dem 20. Februar 17 regiert die Mehrheit der Tunnelfreunde im Stadtrat am Bürger vorbei. Planfestgestellt ist genehmigt, da braucht ein Jurist nicht nachdenken. Die Techniker aber wissen, dass in Weilheim nicht unbedingt die Sachwalter von Starnberg sitzen. Die Straßenplaner sehen Starnberg als Hindernis im regionalen Straßennetz, das man unterminieren muss. Fest steht, dass der Tunnel nicht nur klaustrophobe Mobilisten schreckt. Was ist wenn ALLE den Tunnel aus Sicherheit umfahren? Selbstrettung bedeutet "rette sich wer kann". Das ist Zynismus bei Rettungsschächten alle 300 m bei einem Höhenunterschied vom 10,50 m und einem Gehsteig mit 1 Meter Breite.
Das Staatliche Bauamt in Weilheim erläutert in seinem Flyer „Dialog“ Teil 1 unter anderem das Sicherheitskonzept des B2-Tunnels so: „Nach Durchschreiten der Notausstiegstüre betritt man den Rettungsstollen. Bereits hier befinden sich flüchtende Personen im sicheren Bereich.“ „Durchschreiten“ kann ein Flüchtender diese Notausstiegs- bzw. Fluchttüre (1) aber nur, wenn diese geöffnet werden kann. Das setzt voraus, dass die zweite Türe der Schleuse (2) geschlossen ist. Andernfalls kann er im Tunnel geduldig warten bis er schwarz wird.
Die brennende Frage im Brandfall ist aber speziell: Wie kommen Gesunde, Verletzte oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung überhaupt bis zu den Fluchttüren (1) ? Deren Abstand von 300 m bei einer Fahrbahn-Längsneigung von 3,5 % ist einfach tödlich!.....
Fortsetzung hier
Das Sicherheitskonzept zur „Selbstrettung“ beim Starnberger B2-Tunnel verdient den Namen nicht. Es gilt das Prinzip „Rette sich wer kann“. Das dürfte den
allerwenigsten im Katastrophenfall gelingen, mit Sicherheit nicht Kindern, alten Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Rettung über Rettungsschächte mit „haushohen“ Treppenhäusern
wird seit Jahren beim Bau von Verkehrstunneln abgelöst durch befahrbare
Rettungsstollen /Rettungsröhren, die parallel zum Tunnel laufen und mit diesem durch Querstollen als Fluchtweg verbunden sind....
Fortsetzung hier
Zum Pressebericht geht´s hier
Anmerkung: Die Berufung wurde zurückgewiesen - freylich ein Pyrrhussieg der Tunnelfreunde. Denn: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben alles richtig gemacht bis auf das Wörtchen "Alles", nämlich alles zu unternehmen, damit der Tunnel nicht gebaut wird. Solange das Projekt nicht planfestgestellt ist, d.h. noch keine Baugenehmigung hat, geht auch DAS!
Zum Urteil geht´s hier
Der vorsitzende Richter hat die Initiatoren geradezu ermutigt, eine neues Bürgerbegehren mit modifizierter Fragestellung zu starten. Das lässt man sich nicht zweimal sagen.
Anlässlich der Ablehnung des Bürgerentscheids durch den Stadtrat
wurde ein offener Brief an alle Haushaltungen im Stadtgebiet verteilt:
Die Tunnel-Allianz im Stadtrat hält das Bürgerbegehren für unzulässig (19:11), weil die fünf Umfaller den Bürgerwillen offensichtlich nicht repräsentieren.
Der Doppelbeschluss vom 20. Februar 17 "Tunnel bauen und ortsferne Umfahrung planen" ist grotesk unlogisch und widerspricht allen sachlichen Überlegungen der Verkehrsplanung. Er bedeutet die bedingungslose Kapitulation vor der Tunnel-Allianz, weil man die Nordumfahrung immer PLANEN kann, jedoch MIT TUNNEL nie genehmigt bekommt. Wenn man schon den Holzweg eingeschlagen hat, dann ist es konsequent, das Bürgerbegehren gegen den B2-Tunnel abzulehnen!
Das Bürgerbegehren (BB) wurde am 8. Juni 2017 eingereicht: ca. 25% Unterschriften mehr als für das Quorum erforderlich! Anmerkung: Zwischenzeitlich haben über 2.200 Unterstützer unterschrieben und es wird weiter gesammelt, solange kein Zulässigkeitsbeschluss vorliegt! Der Stadtrat muss jetzt in der kommenden Sitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Im positiven Fall folgt der Bürgerentscheid (BE) innerhalb von drei Monaten.
Nach den bisherigen Stellungnahmen der Tunnelfreunde und des Landratsamts ist mit einer Ablehnung des BB zu rechen. Die Gestaltungsmehrheit hat man sich durch fünf Umfaller der ehemaligen Umfahrungs-Allianz gesichert. Die neue Tunnel-Allianz wird sich kaum einer demokratischen Entscheidung der Starnberger Wähler stellen. Trotz des überfallartigen Antrags am 20. Feb 2017 und der nachfolgenden Basta-Politik wird sich ein Bürgerentscheid zu einem so fatalen Verkehrsprojekt mitten in der Stadt nicht verhindern lassen.
Schauen Sie sich das Spektakel am Montag persönlich an!
Übergabe von 1.800 Unterschriften: Quorum locker erreicht! Wir sammeln weiter! Liste runter laden und unterzeichen, am besten gleich, sie eins weiter unten!
Download Unterschriftsliste hier (Drucker auf Querformat einstellen!)
Unterschriftslisten zählen nur im Original! Original per Post oder Bote an die drei Vertreter oder deren Stellvertreter senden!
Die Info-Veranstaltung des Tunnelvereins am 6. April macht die Verkehrsproblematik deutlich: Wie der Leiter des staatlichen Bauamts Weilheim, Michael Kordon, betonte, bringe der Tunnel alleine keine Verkehrslösung für Starnberg, er sei lediglich ein Baustein. - Ein Baustein für 200 Mio? Die Nordumfahrung bekommt man für 40 Mio, dann ist die Umfahrung zur A95 perfekt. Die Westumfahrung zur A96 gibt es sowieso ab 2018. Warum auch noch die Stadt mit einem "Belastungstunnel" zerstören?
Das Tunnelprojekt ist übrigens auch für die Natur eine Katastrophe, insbesondere für den Grundwasserhaushalt. Der Grundwasser strömt aus den unterschiedlichsten Richtungen das Bauwerk in mehreren Schichten an. Jeder Grundwasserhorizont muss getrennt mit sog. Dücker-Bauwerken um den Tunnel herum geführt werden. Zum Teil herrscht ein Überdruck von 70 m Wassersäule, was kaum beherrschbar ist, siehe hydrogeologische Pleite beim Kramertunnel in GAP. Wer dem Tunnelbauwerk zustimmt der sollte voher das hydrogeologische Gutachten der Technischen Universität München gelesen haben.
Zum Gutachten geht´s hier.
Tekturplan zum Planfeststellungsbeschluss:
Zur Erhöhung der B2-Leistung im Abschnitt Tunnelportal Nord bis Würmbrücke werden diverse Restriktionen vorgenommen, die den Stadtverkehr auf der Gautinger Straße (St 2063) und im Gewerbegebiet erheblich einschränken trotz Durchbruch der Petersbrunner Straße zur B2 (Abbruch des Doppelhaus): Die Gautinger Straße wird abgehängt (nur Rechtseinbiegen in die B2 zur Innenstadt, kein Linkseinbiegen Richtung München), Linksabbieger aus der Gautinger Straße in die B2 werden auf die Knoten Moostraße und Petersbrunner Straße verteilt. Wer von der Innenstadt oder aus dem Tunnel kommend in das Gewerbegebiet links einbiegen will, muss bis Moostraße bzw. Petersbrunner Straße fahren.
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Außerdem werden die Fußgänger (und Radfrahrer) wegen der Leistungsminderung von Querungen auf 1 (i.W.eine) Querung zwischen Gautinger Straße und Petersbrunner Straße verbannt. Trotzdem ergibt sich in den Verkehrsspitzen eine Stau auf der B2. wegen mangelhafter Leistung an den beiden Knoten (Kreuzungen).
Zum Gutachten geht´s hier
Maximale Entlastung der Innenstadt und(!) der Hanfelder Straße durch Westumfahrung (gelb), Nordumfahrung (orange) und Osttangente (grün). Durch Vermeidung des Gautinger Gemeindegebiets bleibt die Trasse im Hoheitsgebiet der Stadt Starnberg! Der Hofbuchet-Tunnel meidet eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Wohngebiete. Er mündet direkt beim Gewerbegebiet in die Gautinger Straße:
Zur Ausarbeitung von Prof. Kirchhoff geht´s hier
Zum Gutachten geht es hier
Rodung im Bereich der Grünbrücke am Galgenberg:
Die Grünbrücke für ca. 2,5 Mio ist eine Investition in die Umweltverträglichkeit des Projekts!
Gegen den Willen der Starnberger wird der B2-Innenstadttunnel nicht gebaut, so die wiederholte Feststellung von Innenminister Herrmann und der Vertreter seiner Straßenbauverwaltung. Die Starnberger haben sich bei der Kommunalwahl gegen den Tunnel ausgesprochen. Sie sehen in dem B2-Innenstadttunnel eine fatale Verschlimmbesserung des Starnberger Verkehrssystems.
Die Bürgerinitiative kämpft seit Jahren für eine nachhaltige Verkehrslösung in Starnberg. Starnberg braucht eine Umfahrung! Die B2 muss aus der Stadt! Ein B2-Tunnel mitten in der Stadt wäre das Gegenteil von nachhaltig. Er würde das Stadtbild durch technische Großbauwerke zerstören. Er wäre durch die Störung der Grundwasserströme ein ökologisches Desaster. Sechs bis acht Jahre Baustellen-Chaos wären der ökonomische Tod der Innenstadt.
Dabei würde der B2-Innenstadttunnel nicht einmal die Starnberger Verkehrsprobleme lösen, ja er würde diese infolge einer Sogwirkung auf den regionalen Verkehr noch verschärfen. Selbst die Tunnelfreunde gestehen ein, dass Starnberg auch nach dem Bau eines B2-Innenstadttunnels zusätzlich (!) eine Nordost-Umfahrung zur Entlastung der Hanfelder Straße bräuchte. Starnberg hat nämlich ein massives Staatsstraßen-Problem, das dringend gelöst werden muss, aber bisher übersehen wurde, siehe das Gutachten von Professor Kirchhoff, ehemals Inhaber des Lehrstuhls für Verkehrs- und Stadtplanung der TU München, das auf der Homepage der BI eingesehen werden kann unter http://www.pro-umfahrung.de. Die am höchsten belastete Straße in Starnberg ist nämlich nicht die B2, sondern die Staatsstraße 2069 (Hanfelder Straße) mit derzeit 1.100 LKW pro Tag.
Nach Jahren der Verzögerung kann endlich mit dem Bau der Westumfahrung begonnen werden. Mit deren Fertigstellung wird eine erhebliche Entlastung der B2 eintreten. Warum einen B2-Innenstadttunnel bauen, wenn sowieso eine Umfahrung - bestehend aus West- und Ostumfahrung - gebaut werden muss?
Im Bundesverkehrswegeplan werden derzeit alle Verkehrsprojekte neu bewertet, da die Zahl der Projekte deutlich gekürzt werden muss. So wird die Bewertung der Projekte (Nutzen-Kosten-Relation) auch für den B2-Innenstadttunnel neu ermittelt. Die Westumfahrung wird nach Fertigstellung etwa die Hälfte des Durchgangsverkehr auf der B2 aufnehmen und damit den Nutzen des B2-Tunnels reduzieren. Dazu haben sich die Kosten des Tunnels während der Planung mehr als verdoppelt, sodass der Nutzen-Kosten-Faktor weiter sinkt und das Projekt im Bundesverkehrswegeplan zu scheitern droht.
Dies versucht nun der Verein der Starnberger Tunnelfreunde zu verhindern. Eine Online-Petition soll den Eindruck vermitteln, der B2-Innenstadttunnel sei weiterhin erwünscht. Weil die Mehrheit in Starnberg aber gegen den Tunnel ist, sucht der Verein die bundesweite Unterstützung von Nicht-Starnbergern. Dazu verwendet er das Mittel einer Internet-Umfrage. Der Verein übersieht dabei völlig, dass er damit gegen die Interessen der
Stadt und ihrer Bürger verstößt.
Starnberg, den 14. Dezember 2015
gez. Georg Stahl
(BI-Pressesprecher)
Die Bürgerinitiative fordert die Aufhebung der Tunnel-Beschlüsse. Die zustimmende Zurkenntnisnahme des Planfeststellungsbeschlusses durch den Stadtrat im Jahr 2007 war eine Fehlentscheidung. Das ist gegenüber allen Beteiligen deutlich zu machen.
Die Veränderung der Planungsmaßstäbe im öffentlichen Straßenbau erfordert diesen Schritt. Nicht mehr die Leichtigkeit des Durchgangsverkehrs auf der B 2 ist Maß aller Dinge, vielmehr gilt es, die Belastung der Bewohner der Stadt durch Lärm und Schadstoffe zu verringern. Dies gilt nicht nur für die B 2, sondern auch für alle Staatsstraßen, die sternförmig auf das Zentrum zulaufen. Deren Belastung hat ebenfalls ein unerträgliches Maß erreicht. Bund und Land müssen jetzt gemeinsam mit der Stadt zu einer anderen Lösung des Verkehrsproblems kommen.
Das kann nur eine Umfahrung sein: Besser außenrum statt mittendurch!
Der technische Begriff „Entlastungstunnel“ hat bei den Befürwortern des Innenstadttunnels für ein totales Missverständnis gesorgt. Viele denken, dass damit die Bürger entlastet werden. Tatsächlich bedeutet der Begriff nur die Entlastung eines hoch belasteten Straßenquerschnitts durch Erweiterung der Kapazität. Die Folge ist nicht eine Verringerung der Verkehrsbelastung in der Stadt, sondern eine Erhöhung des Verkehrsangebotes durch die Beseitigung des Engpasses. Das Bauvorhaben induziert (verursacht) weiteren Durchgangsverkehr, was landläufig auch als Sogwirkung bezeichnet wird. Nach den Äußerungen der Straßenbauverwaltung würde der Durchgangsverkehr auf der B 2 fast verdoppelt werden. Das kann aber niemals im Interesse der Starnberger sein, allenfalls im Interesse der Pendler aus Weilheim. Deshalb wäre die Bezeichnung „Weilheimer Tunnel“ zutreffender.
Tatsächlich ist aber auch die Grundlage für die Planung des Innenstadttunnels weggefallen. Mit dem Bau der Westumfahrung von Starnberg werden keine 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden durch Starnberg fahren, wie das von der Straßenbauverwaltung prognostiziert wurde (s. Pressemitteilung des Straßenbauamts von 2006 vor Planfeststellungsbeschluss). Die Westumfahrung führt zu einer erheblichen Entlastung der B 2- Ortsdurchfahrt, denn viele Ziele des Starnberger Durchgangsverkehrs sind lt. einer Befragung am Maxhof-Knoten am besten über die A 96 (BAB München – Lindau) zu erreichen, z.B. München West, München Nord, Flughafen, Erding, oder in Richtung der vier von München ausgehenden Autobahnen.
Das Verhältnis Nutzen/ Kosten des B 2- Innenstadttunnels wird sich bei reduziertem Nutzen (weniger Fahrzeuge) und gleichzeitiger Verdoppelung der Baukosten dramatisch verringern. Dieser Umstand verhindert die Finanzierung des Projekts. Der Verkehrsentwicklungsplan wird aufzeigen, wie das städtische Verkehrskonzept in sich schlüssig gestaltet werden kann. Die Notwendigkeit einer Ost-Umfahrung zur Entlastung der Hanfelder Straße (Staatsstraße St 2069) wurde bereits vom alten Stadtrat gesehen. Die sich ergebenden Varianten einer kompletten Umfahrung sind nach differenzierten Kriterien zu bewerten. Die Gesundheit der Bürger muss dabei jedoch im Vordergrund stehen.
Professor Kirchhoff (ehemals Inhaber des Lehrstuhls für Verkehrs- und Stadtplanung der TU München) hat das Pro und Contra der verschiedenen in Diskussion stehenden Varianten in einer Ausarbeitung im Auftrag der BI untersucht.Er geht dabei neben dem bisher ausschließlich betrachteten Kriterium der Verkehrswirksamkeit auch von Kriterien aus, wie Trennwirkung der Straßen, Belastung der Anwohner mit Lärm und Schadstoffen, Beeinträchtigung des Stadtbildes und Eingriffe in die Natur . Er zeigt die qualitativen Wirkungen auf verschiedenen Trassenvarianten auf und gibt keine Empfehlung für eine Trassenvariante ab. Die Trassenentscheidung ist Sache des Stadtrats und kann dem Stadtrat auch nicht von einem externen Gutachter abgenommen werden. Außerdem umreißt Prof. Kirchhoff die seiner Meinung nach notwendige weitere Vorgehensweise. Die Ausarbeitung wurde dem Planungsbüro SHP anlässlich einer Besprechung Ende August übergeben und ist in das Internet eingestellt. Herr Prof. Kirchhoff wird hierzu gerne Erläuterungen geben.
Wichtig ist, dass zunächst einmal die Tunnelbeschlüsse aufgehoben werden und damit das Signal des Umdenkens an alle, auch nach München und Berlin, gegeben wird.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
1. Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer
4. Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
5. Neuwahlen von Vorstand, Beirat und Rechnungsprüfern nach § 7 der Satzung
10-jähriges Gründungs-Jubiläum der Starnberger Bürgerinitiative.
Ablauf:
Eröffnung des Festaktes durch den 1. Vorsitzenden der BI
Grußwort der Ersten Bürgermeisterin, Frau Eva John
Grußworte der Allianzpartner WPS, BMS, BLS und FDP, sowie SzS
Festvortrag zur Geschichte der BI von Dr. Benno Gantner
Schlusswort: 1. Vorsitzenden der BI
Aussprache, Anregungen bei geselligem Umtrunk